Die Infrarotheizung und die Ökodesign-Richtlinie
Die ErP Verordnung (EU) 2015/1188 und ihre Ergänzung (EU) 2016/2282 definieren neue Bestimmungen für elektrische Raumheizgeräte.
Liebe Kunden mit diesem Beitrag möchten wir Sie über die neue ErP Verordnung (EU) 2015/1188 und Ergänzung (EU) 2016/2282 die ab dem 1. Januar 2018 in Kraft treten wird informieren.
Was ist das Ziel der Verordnung?
Die Verordnung hat die Zielsetzung, Verbraucher dabei zu unterstützen, den Energieverbrauch von elektrischen Raumheizgeräten zu senken und somit die CO2-Emmissionen zu reduzieren. Denn elektrische Raumheizgeräte gelten als energieverbrauchsrelevente Produkte, die ein erhebliches Energieeinsparpotential aufweisen.
Wie soll der Verbraucher von der Verordnung unterstützt werden?
Hersteller und Vertriebsunternehmen von elektrischen Heizgeräten sind ab sofort verpflichtet die ErP Verordnung (EU) 2015/1188 und die Ergänzung (EU) 2016/2282, auch Ökodesign-Richtlinie genannt, bei der Vermarktung ihrer Produkte zu erfüllen. Damit das Verbesserungspotential von elektrischen Raumheizgeräten maximal ausgeschöpft werden kann.
Was bedeutet das für Heizprinz als Marke und Unternehmen?
Als Vertriebsunternehmen für Infrarotheizungen und Infrarotstrahler begrüßen wir diese Richtlinie sehr! Wir bei Heizprinz haben uns bereits von Gründung an, das Ziel auf die Fahne geschrieben, unseren Kunden die effizienteste und ökologischste Heizlösung anzubieten. Dazu zählen intelligente Steuerungskomponenten, mit denen wir von Anfang an die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Gerne verpflichten wir uns mit der Erfüllung der ErP Verordnung (EU) 2015/1188 und Ergänzung (EU) 2016/2282, unseren persönlichen Teil zur Energieeinsparung und der Reduzierung von CO2-Emmissionen beizutragen.
Für welche Raumheizgeräte gelten die neuen Regularien?
• Heizlüfter
• Ölradiatoren
• Infrarotheizgeräte
• Konvektoren
Ausdrücklich ausgenommen sind dagegen elektrische Saunaöfen und Heizgeräte, die ausschließlich für den Gebrauch im Freien bestimmt sind.
Wie bspw. Infrarotstrahler für Außenbereiche.
Was ändert sich für den Betrieb der genannten Geräte?
Elektrische Einzelraumgeräte müssen zukünftig einem bestimmten Jahresnutzungsgrad erfüllen. Der vom Gerätetyp anhängige Grad wurde im Anhang II der Verordnung festgelegt. Aufgrund dieser Bestimmung werden einige Geräte nicht mehr für den Markt zugelassen sein.
Welchen Jahresnutzungsgrad müssen die Geräte durch die Ökodesign-Richtlinie erfüllen?
• Bei ortsfesten elektrischen Einzelraumgeräten mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 250 Watt muss der Jahresnutzungsgrad 38% betragen
• Bei ortsfesten elektrischen Einzelraumgeräten mit einer Nennwärmeleistung von weniger als 250 Watt muss der Jahresnutzungsgrad 34% betragen
Um die vorgeschriebenen Werte zu erfüllen, ist es erforderlich eine Infrarotheizung über eine Raumtemperaturregelung mit Zeitregelung sowie verknüpften Fensterkontakt zu betreiben. Diese finden Sie bei uns unter Zubehör. Natürlich beraten wir Sie ausführlich zu diesem Thema und stellen für Sie die passende Steuerung für Ihre Infrarotheizung zusammen.
Ergänzende Informationen zu Fensterkontakten:
Einige Dinge bleiben dennoch ungeklärt oder werden nur angerissen. So gibt es etwa keine genaue Vorschrift wo die Fensterkontakte angebracht werden müssen. Auch eine klar definierte Menge pro Infrarotheizung wird nicht angegeben. So muss dieser Punkt in der Beratung geklärt werden.
Welche Besonderheit gilt für ortsbewegliche Geräte?
Bei ortsbeweglichen elektrischen Einzelraumgeräten möchten wir Sie darauf hinweisen „Diese Produkte sind nur für gut isolierte Räume oder für den gelegentlichen Gebrauch geeignet.
Wo finden Sie weitere Informationen?
Detaillierte Informationen finden sich in der Verordnung:
Verordnung 2015/1188
Verordnung 2016/2282
Whitepaper vom TÜV Süd
Zusammenfassung von Herr A. Becker
Wir bei Heizprinz, Ihrem Fachhandel für Infrarot Heizsysteme, beraten unsere Kunden bereits von Anfang an Ökodesign-Richtlinien konform. So verkaufen wir unsere Infrarotheizungen stets mit intelligenter Steuerung und klären unsere Kunden innerhalb der Beratung über die effiziente Nutzung ihrer neuen Heizung auf. Denn eine genaue Steuerung steigert die Effizienz der Infrarotheizung enorm und schützt den Verbraucher vor bösen Überraschungen bei der jährlichen Stromabrechnung.
Als Geschäftsführer der Firma Heizprinz begrüße ich die Verordnung sehr, denn dadurch tragen wir zur höheren Effizienz der Infrarotheizung bei und helfen unseren Kunden Energie zu sparen und entlasten gleichzeitig die Umwelt. Sie als Kunde sollten daher beim Kauf Ihrer Infrarotheizung auf ein Unternehmen setzen, welches durch einen fairen Handel und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen Ihre Interessen bestens abdeckt.