Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist seit dem 1. Januar 2021 das zentrale Förderprogramm des Bundes für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden. Sie fasst die früheren Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in einem einheitlichen System zusammen.
Struktur der BEG
Die BEG gliedert sich in drei Teilprogramme:
- BEG Wohngebäude (BEG WG): Förderung von Komplettsanierungen und Neubauten von Wohngebäuden
- BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG): Förderung von Komplettsanierungen und Neubauten von Nichtwohngebäuden
- BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM): Förderung von Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden, z. B. Heizungstausch, Dämmung, Fensteraustausch
Zuständige Institutionen
Die Förderung wird durch zwei Institutionen abgewickelt:
- BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle): Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau): Kredite und Zuschüsse für Komplettsanierungen und Neubauten (BEG WG, BEG NWG)
Änderungen und Aktualität
Wichtig: Die konkreten Förderbedingungen, Fördersätze und förderfähigen Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Die hier dargestellte Struktur beschreibt das grundlegende System. Für aktuelle Informationen zu Förderhöhen und Voraussetzungen sollten Interessenten immer die offiziellen Seiten von BAFA und KfW konsultieren.
Infrarotheizung und BEG
Infrarotheizungen als reine Elektrodirektheizungen sind im Rahmen der BEG in der Regel nicht förderfähig. Die BEG konzentriert sich auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energien (Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse) oder auf effiziente Anlagentechnik in Kombination mit erneuerbaren Energien. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn die Infrarotheizung Teil eines Gesamtkonzepts mit erneuerbaren Energien ist (z. B. in Kombination mit einer Photovoltaikanlage) – dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen und nicht pauschal förderfähig.
Hinweis zur Verbindlichkeit
Dieser Lexikoneintrag stellt die Struktur der BEG dar, ersetzt aber keine individuelle Beratung. Förderprogramme unterliegen politischen Entscheidungen und können kurzfristig geändert werden. Eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen ausschließlich die zuständigen Förderstellen.