Amortisation

Der Begriff Amortisation beschreibt den Zeitraum, nach dem sich eine Investition durch eingesparte oder erwirtschaftete Beträge selbst bezahlt hat. Bei Heizsystemen stellt sich diese Frage besonders häufig: Ab wann rechnet sich die Anschaffung einer neuen Heizung?

Bei einer Infrarotheizung hängt die Amortisationszeit von mehreren Faktoren ab – vor allem von den Anschaffungskosten, den laufenden Betriebskosten und dem Vergleichssystem, das ersetzt oder ergänzt wird.

Grundprinzip der Amortisationsrechnung

Im Heizungsbereich versteht man unter Amortisation den Zeitpunkt, ab dem die Einsparungen (z. B. geringere Heizkosten, wegfallende Wartungskosten) die Investitionskosten übersteigen. Vereinfacht gilt: Amortisationszeit = Investitionskosten ÷ jährliche Einsparung.

Dabei müssen alle relevanten Kostenpositionen berücksichtigt werden:

  • Anschaffungskosten des Heizsystems (Gerät + Montage)
  • Laufende Betriebskosten (Energieverbrauch × Energiepreis)
  • Wartungs- und Instandhaltungskosten
  • Eventuelle Entsorgungskosten des Altsystems

Anschaffungskosten

Infrarotheizungen sind in der Anschaffung vergleichsweise günstig. Einfache Paneelheizkörper für kleinere Räume beginnen bei etwa 150 bis 300 Euro. Hochwertige Glasheizungen, Spiegelheizungen oder Bildheizungen können je nach Wattleistung und Ausführung zwischen 300 und über 1.000 Euro kosten.

Die Montage ist im Vergleich zu wasserführenden Heizsystemen einfach: Ein Elektroanschluss genügt. Einen Überblick über verfügbare Modelle und Preisbereiche finden Sie in der Produktübersicht von Heizprinz.

Betriebskosten und Stromverbrauch

Die laufenden Kosten einer Infrarotheizung ergeben sich direkt aus dem Stromverbrauch. Die Formel lautet: Verbrauch (kWh) = Leistung (W) ÷ 1.000 × Betriebsstunden. Ein 500-Watt-Heizpaneel, das täglich vier Stunden läuft, verbraucht 2 kWh pro Tag.

Die tatsächlichen Heizkosten ergeben sich dann aus: Verbrauch (kWh) × Strompreis (€/kWh). Da Strompreise je nach Tarif und Anbieter variieren, empfiehlt sich eine individuelle Berechnung auf Basis des eigenen Vertrags.

Für eine genaue Berechnung bietet Heizprinz einen kostenlosen Infrarotheizungs-Rechner an.

Wartungskosten

Infrarotheizungen haben keine beweglichen Teile und kein Wasser im System. Sie benötigen daher in der Regel keine regelmäßige Wartung durch einen Fachbetrieb. Es fallen keine jährlichen Wartungsverträge, keine Schornsteinfeger-Abnahmen und keine Heizungsüberprüfungen an.

Bei einem herkömmlichen Öl- oder Gaskessel können Wartungskosten von 150 bis 400 Euro pro Jahr anfallen. Diese Einsparung verbessert die Amortisationsrechnung für Infrarotheizungen erheblich, insbesondere wenn sie ein solches System ergänzen oder ersetzen.

Vergleich mit dem Altsystem

Die Amortisationszeit ist immer relativ zu dem System zu betrachten, das ersetzt oder ergänzt wird. Wer z. B. eine veraltete Nachtspeicherheizung durch Infrarotheizungen ersetzt, kann je nach Situation sowohl bei den Energiekosten als auch bei den Wartungskosten sparen.

Einen ausführlichen Vergleich finden Sie im Artikel Infrarotheizung vs. Öl oder Gas auf heizprinz.de.

Amortisation bei Zusatzheizung

Wird eine Infrarotheizung nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zur bestehenden Heizung eingesetzt, ändert sich die Amortisationsberechnung. Hier steht nicht die vollständige Kostenersparnis im Vordergrund, sondern die Frage, ob die Anschaffungskosten durch den verminderten Betrieb der Hauptheizung gedeckt werden.

Mehr zur sinnvollen Nutzung als Ergänzungslösung erfahren Sie auf der Seite Infrarotheizung als Zusatzheizung.